CVA - Maklerservice -- Betriebliche Altersvorsorge

Vorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Planen Sie langfristig Ihren dritten Lebensabschnitt

In Deutschland haben Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Sonderstellung; sie sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern gleichzeitig auch noch Unternehmer. Damit können sie alle Vorteile einer betrieblichen Altervorsorge voll ausnutzen und z. B. ihre Versorgung auf Firmenkosten steuerbegünstigt finanzieren.
Ein großer Nachteil ist jedoch, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Verhältnis zum höheren Einkommen einer leitenden Stellung sehr gering ausfällt. Wer hier nicht schon rechtzeitig ausreichend vorsorgt, muss im Alter mit schmerzlichen Einschnitten in der Liquidität rechnen.
Um diese Lücke zu füllen, kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer durch Eigenvorsorge oder auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geeignete Maßnahmen ergreifen.


Die betriebliche Vorsorge

Ein geschäftsführender Gesellschafter kann im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Steuervorteile in Anspruch nehmen. Diese ergeben sich aus zwei Versorgungsmodellen: zunächst erfolgt eine Basisversorgung durch eine Direktversicherung. Darauf aufbauend kann eine Hauptversorgung in Form einer Pensionszusage abgeschlossen werden.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Kapitallebens-, eine Rentenversicherung oder auch eine fondsgebundene Lebensversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Bei dieser Versicherung ist also der Betrieb Beitragszahler, wobei der Versicherte der Arbeitnehmer ist.
Die unkomplizierte Abwicklung dieser Versicherungsform sorgt für geringen Verwaltungsaufwand, spart Lohnnebenkosten ein und kann - unter bestimmten Voraussetzungen - ohne weitere Ansprüche gegen Ihr Unternehmen beim Ausscheiden des Mitarbeiters auf diesen selbst oder seinen nachfolgenden Arbeitgeber übertragen werden.
So nutzt der Arbeitgeber die gesetzliche Möglichkeit der Entgeltumwandlung gleichzeitig als effektive Mitarbeitermotivation.
Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag bis 2008 steuer- und sozialabgabenfrei.

Pensionszusage

Die Pensionszusage wird bedarfsgerecht abgeschlossen und ergänzt so optimal die Direktversicherung. Dabei zeichnet sich die Pensionszusage vor allem durch sehr flexible und umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten aus. Es empfiehlt sich z. B., die Höhe der Versorgungsleistungen dynamisch an die Gehaltsentwicklung zu koppeln. Die Pensionszusage garantiert im Normalfall auch eine Absicherung für unangenehme Eventualitäten, wie z. B. Erwerbsunfähigkeit, und sichert eine Alters- und/oder Hinterbliebenenrente.

Die Finanzierung der Pensionszusage

Die Pensionszusage finanziert sich durch Pensionsrückstellungen, die der Betrieb in seiner Bilanz bilden muss. Diese Pensionsrückstellungen werden so ausgewiesen, dass sie den zu versteuernden Gewinn mindern. Während der gesamten aktiven Berufszeit des Gesellschafter-Geschäftsführers sammeln sich diese Rückstellungen zu dem nötigen Kapitalwert an, der im Ruhestand für die Zahlung der betrieblichen Altersrente benötigt wird.

Die Rückdeckungsversicherung

Kommt es zu einer vorzeitigen Versorgungssituation und der Betrieb konnte noch nicht genügend Kapital dafür ansparen, entsteht ein Finanzproblem. Um dieses finanzielle Risiko bei einer Pensionszusage zu kompensieren, empfiehlt sich eine sogenannte Rückdeckungsversicherung. Die Beiträge hierfür können aus den Steuerersparnissen durch die Rückstellungen finanziert werden.

Ein weiterer Vorteil der Rückdeckungsversicherung ist, dass diese an den Gesellschafter-Geschäftsführer verpfändet wird. Sollte der unangenehme Fall einer Insolvenz der Firma eintreten, werden dadurch alle entsprechenden Deckungsmittel von der Konkursmasse ausgenommen.