CVA - Maklerservice -- Kfz Versicherung

PKW-Kfz-Versicherung

Als Teilnehmer im Straßenverkehr und besonders als Autofahrer sollte man sich der ständig mitfahrenden Unfallgefahr bewusst sein:
Von mehr als 4.000.000 Verkehrsunfällen jährlich in Deutschland führt ca. jeder Achte zu verletzten Personen. Das sind etwa 500.000 Verletzte und darüber hinaus mehr als 11.000 Verkehrstote – jedes Jahr.

Leider kennen sich nur die wenigsten der Unfallbeteiligten ausreichend mit Ihren Rechten und Pflichten aus, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dem eigenen Fahrzeugversicherer lückenlos geltend machen zu können. Aus diesem Grund hier eine Übersicht über Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen:

Kraftfahrt-Haftpflicht

Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung dient vorrangig der Entschädigung von geschädigten Unfallgegnern sowie auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ein Nachweis über den Abschluss dieser Pflichtversicherung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zulassen zu können.

Da eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausschließlich für den Schaden des Unfallgegners aufkommt, nicht aber für den am eigenen Fahrzeug, empfiehlt sich für jeden Kfz-Halter eine Kaskoversicherung. Diese gibt es in Form einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung.


Die meisten Versicherungsunternehmen haben folgende grundlegende Schadenersatz-Bestimmungen in der Teil- und Vollkasko-Versicherung:

Teilkasko

Die Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) ersetzt Schäden, die Ihnen durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs, inklusive unter Verschluss verwahrter (achten Sie auf die genaue Definition)oder am Fahrzeug befestigter Teile, entstehen. Die Teilkasko umfasst Schäden, entstehend durch:

  • Entwendung, insbesondere Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen
  • Brand oder Explosion
  • Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
  • Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

Vollkasko

Die Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko) umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich Schäden durch:
  • selbstverschuldete Unfälle
  • mutwillige Handlungen fremder Personen
  • Schäden durch nicht ermittelbare Verursacher (Fahrerflucht)
Ersetzt werden:
  • Reparatur- / Wiederherstellungskosten
  • notwendige einfache Transportkosten
  • bei Totalschaden: Der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens